Ausrüstung
Neben dem Sportgerät gehören auch andere Gegenstände zur Ausrüstung. Diese wird von jedem Spieler individuell seinen Bedürfnissen entsprechend gewählt. So findet man bei einem Großteil der Spieler militärische Tarnanzüge und mehr oder minder hochwertige taktische Ausrüstung von Replikas militärischer Westen und einfachen Funkgeräten bis hin zu Nachtsichtgeräten und holographischen Visieren. Seit kurzer Zeit sind auch speziell für Airsoft ausgelegte Anzüge und Ausrüstungsgegenstände erhältlich, die keine Tarnschemata bekannter Armeen verwenden, um den sportlichen Charakter von Airsoft zu betonen. Der Tarnanzug verschafft einem Spieler die Möglichkeit, sich optimal seiner Umgebung anzupassen, damit Spielzüge wie Hinterhalte und Überraschungsangriffe erst möglich werden. Ebenso verschafft das Funkgerät die Möglichkeit, effektiv als Team zusammen zu arbeiten.
Eine "Anfängerausrüstung" kostet in Deutschland inklusive Waffe durchschnittlich 300 €. Die Preise für Airsoftwaffen und Ausrüstungsgegenstände sind dabei jedoch so variabel, so dass eine hochwertige Waffe mehr als 1000 € kosten kann. Extravagante Ausrüstung und modernstes Zubehör erhöhen die Gesamtkosten teilweise um ein Vielfaches mehr.
Bei der Ausrüstung zählt in erster Linie die Sicherheit des Spielers. Das heißt, die Augen müssen grundsätzlich durch Qualitätsschutzbrillen geschützt sein. Mögliche Knieschoner, Ellenbogenschoner, Helme oder Handschuhe verringern das Risiko einer Verletzung auf ein Minimum.
Deutschland
In Deutschland sind Airsoft- „Waffen“, sofern sie eine Geschossenergie von mehr als 0,5 und weniger als 7,5 Joule haben, ab 18 Jahren frei verkäuflich. Sie müssen jedoch mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein. Besitz und Transport ist auch ohne Waffenschein möglich, das schussbereite Führen in der Öffentlichkeit dagegen nicht (ebenso wie bei Luftgewehren). Zusätzlich dürfen diese ASGs in Deutschland nur Semi-automatisch sein.
Liegt die Energie von Airsoft-„Waffen“ über 7,5 Joule, sind sie Waffenbesitzkarten-pflichtig (Luftgewehre).
Airsoft-Spielzeuge, welche eine Geschossenergie von weniger als 0,5 Joule besitzen und mit Federdruck arbeiten (wobei die Feder entweder von Hand oder durch einen Elektromotor gespannt wird), unterliegen laut Feststellungsbeschluss des Bundeskriminalamts vom 18. Juni 2004 nicht mehr den Bestimmungen des Waffengesetzes und sind frei ab 14 erhältlich. Diese Beschränkung ist aber rechtlich nicht bindend und von daher ist eine freiwillige Initiative der Händler. Letztlich gibt es eine dritte Gruppe von ASGs, welche jugendfrei ist; diese Softairs haben eine Geschossenergie von weniger als 0,08 Joule und werden mit Elektromotor oder Federdruck betrieben. Diese sind nur aufgrund verschluckbarer Kleinteile frei ab 3 Jahren.
Dabei ist zu beachten, dass sich die deutschen Gesetze vom EU-Recht unterscheiden. Hier sind alle Waffen, die über den oben angegebenen Joule-Zahlen liegen, keine Waffen und nicht Waffenbesitzkarten-pflichtig sondern definierte Spielzeuge.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert ein Verbot von Softair-Waffen, da sie scharfen Pistolen und Gewehren detailgenau gleichen. So sind sie prädestiniert dafür, bei Raubüberfällen eingesetzt zu werden. Selbst geschulten Beamten ist es auf den ersten Blick nicht möglich, auf der Straße oder in einer Stresssituation zu erkennen, ob es sich um eine echte Maschinenpistole oder um eine Airsoft-Version handelt.
Geschichte
Die eigentliche Geschichte des Airsoft-Sports beginnt in Japan nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Da dort Waffen für den Normalbürger von jeher fast gänzlich verboten sind, ließen sich findige japanische Unternehmer eine Alternative für ihre waffenbegeisterte Klientel einfallen: schwache druckluftbetriebene Waffennachbauten, die nicht vom japanischen Waffenverbot erfasst wurden. Der Siegeszug der Airsoft-Waffen um die ganze Welt begann.
In den meisten Ländern gelten Airsoft-Waffen, deren Energie teilweise viele hundert Mal geringer ist als die einer echten Waffe, als Spielzeuge. Eine der Ausnahmen bildet hier Deutschland, das Airsofts als Waffen ansieht. Bis zum Jahr 2003 waren diese in Deutschland nur in Form von Pistolen erlaubt. Durch die letzte Waffenrechts-Novelle änderte sich die Situation, Nachbauten von militärischen Langwaffen wurden erlaubt. Diese müssen für den deutschen Markt jedoch speziell umgerüstet werden, so dass nur semi-automatisch (Einzelschuss) und nicht wie normalerweise üblich auch vollautomatisch (Dauerfeuer) geschossen werden kann, falls die Energie über 0,5 Joule beträgt, darunter dürfen die Airsoftwaffen auch vollautomatisch sein, da sie bei dieser Mündungsenergie waffenrechtlich nicht mehr erfasst sind (siehe unten).
Am 18. Juni 2004 ergab sich durch Feststellungsbescheid des BKA eine erneute Änderung in Bezug auf die Beschränkung von vollautomatischen Waffen.[1] Diese dürfen, sofern die Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt, ab 14 Jahren frei erworben und ohne Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt werden.[2] Trotzdem wurde in der Waffengesetz-Reform in Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 zum WaffG die 0,08 Joule-Regelung beibehalten, so dass das WaffG mit der EU-Richtlinie 88/378 konkurriert. Diesbezüglich geht jedoch die bindende EU-Richtlinie als höherrangiges Recht vor, obwohl die Umsetzung in Deutschland nur in der untergesetzlichen DIN-EN 71-1 erfolgte. Diese Rechtslage wurde auch bereits für die strafrechtliche Verantwortung der Airsoft-Händler durch das Landgericht Hechingen bestätigt.[3] Ferner hat das Landgericht Konstanz entschieden, dass der Feststellungsbeschluss des BKA die Energiegrenze im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 zu § 2 Abs. 2-4 WaffG neu festgelegt hat, mithin Spielzeugwaffen im Sinne des Gesetzes vorliegen.[4] Damit liegen zusätzlich zum o.g. Feststellungsbescheid des BKA gerichtliche Klärungen des Sachverhalts ebenfalls vor.
Bei Überschreitung der 0,5 Joule bleibt jedoch die Beschränkung auf Einzelfeuer bestehen und auch das Prüfzeichen, F-im-Fünfeck, ist erforderlich. Airsofts mit einer Energie von über 0,5 Joule dürfen zudem erst ab 18 Jahren erworben werden und das Führen ohne Waffenschein außerhalb der eigenen Wohnung ist verboten.
Möchte man den Airsoftsport dennoch ausüben, (ohne Waffenschein) hat man folgende Möglichkeit: Man besitzt ein befriedetes Grundstück (das Geschoss darf das Gelände dabei nicht verlassen)und richtet darauf eine Sicherheitszone ein. Diese muss doppelt so groß sein wie die Reichweite des stärksten Airsoft-Spielgerätes. Für den Transport vom Eigenheim zum Gelände muss das Spielgerät verschlossen und nicht geladen sein - sie ist somit nicht schussbereit.
Durch die EU-Spielzeugrichtlinie und deren Umsetzung durch den Feststellungsbescheid des BKA in Bezug auf Airsoft-Waffen mit weniger als 0,5 Joule ist auch das Importieren solcher, als „Spielzeuge“ deklarierten Airsofts, aus Ländern ohne Prüfzeichen-Bestimmungen vereinfacht worden.
Spielen in Deutschland
Im Gegensatz zu Paintball ist das Spielen mit Airsoft-Waffen rechtlich noch nicht geklärt, da es noch zu keinem Gerichtsurteil kam. Airsoftwaffen, die an Minderjährige abgegeben werden, sind rechtlich Spielzeuge und benötigen kein befriedetes Gelände. Für Airsoftwaffen ab 18 Jahren ist befriedetes Gelände erforderlich, bei dem gewährleistet ist, dass kein Geschoss das Gelände verlassen kann (befriedetes Besitztum). Befriedetes Besitztum bedeutet, dass es durch ein Hindernis komplett eingegrenzt sein muss. Hier gibt es Ausnahmen die für Airsoft ohne Belang sind. Ein Hindernis muss nicht unbedingt ein Zaun oder Ähnliches sein. Hier genügt schon Trassierband und eine Ausschilderung. Um sicherzustellen, dass kein Geschoss das Gelände (Besitztum) verlässt ist keine 5 m hohe Mauer nötig. Es genügt eine so genannte "Safetyzone". Die "Safetyzone" muss doppelt so groß sein, wie die Reichweite der stärksten Airsoft-Waffe.
Aufgrund der oben genannten Rechtsunsicherheit finden die meisten professionellen Airsoftspiele in den Nachbarstaaten wie Österreich, Schweiz, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Schweden oder Tschechien statt. Inzwischen existieren schon Unternehmen, die speziell solche Fahrten mit Bussen organisieren.
Wer Spiele mit Airsoft-Spielgeräten macht, muss sich vorher mit dem Besitzer des Geländes, auf dem geschossen werden soll, einigen. Unerlaubtes Betreten von Privatgeländen kann als Hausfriedensbruch geahndet werden. Ebenso kann das verschießen der Plastikmunition als Umweltverschmutzung angesehen und entsprechend geahndet werden.
Szenarien
Es gibt keine festgelegten Szenarien und Spielarten innerhalb des Airsoftsportes in Deutschland. Deshalb unterscheiden sich hiesige Spiele sehr voneinander und können flexibel auf die Vorlieben der anwesenden Spieler ausgerichtet werden. Beliebt sind schnelle Spielarten (Speedball). Allerdings sind auch hochkomplexe Szenarien mit fiktiven Hintergründen und Nebenhandlungen möglich, werden jedoch ausschließlich auf größeren Geländen verwendet.
Quelle: Wikipedia |